Nutzungsbedingungen
Version 2026-10-13-4
Anbieter und Leistung
Anbieter ist Florian Schierer, IT-Solutions Schierer, Christophorus-Siedlung 23, 3751 Sigmundsherberg, Österreich. Kontakt: office@it-schierer.at.
BlaulichtDoku unterstützt die Erfassung von Einsätzen und Tätigkeiten, Fotos, Fahrzeugen, Personal und Geräten. Berichte können als PDF bereitgestellt und an die von der Feuerwehr festgelegten Empfänger versendet werden. Hosting, App-Updates und automatische Sicherungen sind enthalten. Die App ergänzt die bestehende Feuerwehrverwaltung; die Übernahme in diese Verwaltung erfolgt durch die Feuerwehr. Der Mitgliederimport unterstützt derzeit das geprüfte NÖ-FDISK-PDF-Standeslistenformat.
Testphase und Beauftragung
Die kostenlose Testphase dauert 30 Tage ab dem vereinbarten Testbeginn. Die Zustimmung zu Datenschutzinformationen oder zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung begründet keine kostenpflichtige Bestellung. Eine kostenpflichtige Nutzung beginnt erst nach ausdrücklicher Beauftragung und zum vereinbarten Startdatum.
Preis, Laufzeit und Kündigung
Die kostenpflichtige Nutzung kostet 69 Euro pro Feuerwehr und zwölf Monate. Dies ist der Endpreis ohne Umsatzsteuerausweis. Abgerechnet wird jährlich. Beginn, Ende und Zahlungsziel stehen im Angebot beziehungsweise auf der Rechnung.
Die kostenpflichtige Nutzung verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn die Kündigung nicht vor Ablauf des laufenden Nutzungszeitraums bei office@it-schierer.at eingeht. Eine Kündigung ist per E-Mail möglich. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Ende der Nutzung. Für die kostenlose Testphase gilt diese Verlängerung nicht.
Eine Änderung des vereinbarten Preises erfordert eine gesonderte Vereinbarung; die automatische Verlängerung allein bewirkt keine Preisänderung.
Betrieb und Unterstützung
Fragen und Störungen können an office@it-schierer.at gemeldet werden. Individuelle Anpassungen und Schulungen werden gesondert vereinbart. Eine durchgehende persönliche Rufbereitschaft oder bestimmte Reaktionszeit ist nicht vereinbart.
Wartung und technische Störungen können zu Unterbrechungen führen. Eine tägliche Sicherung kann Änderungen seit dem letzten erfolgreichen Backup noch nicht enthalten. Nicht übertragene lokale Entwürfe auf Endgeräten werden nicht durch das Serverbackup gesichert. Die App ist kein Alarmierungssystem und übernimmt keine Einsatzführung.
Verantwortung der Feuerwehr
Die Feuerwehr entscheidet, welche Angaben, Fotos und Empfänger erforderlich und zulässig sind. Sie verwaltet ihre Benutzerberechtigungen, schützt Zugangsdaten und prüft die Dokumentation auf Richtigkeit. Nur erforderliche personenbezogene Daten sollen erfasst werden. Erforderliche Aufbewahrung und Übertragung in das eigene Feuerwehrsystem organisiert die Feuerwehr.
Ende der Nutzung
Die Feuerwehr sichert vor dem vereinbarten Nutzungsende die weiterhin benötigten Informationen. Bereits bereitgestellte Berichte werden nicht automatisch nochmals versandt. Mit Nutzungsende beauftragt die Feuerwehr als Standardweisung die Löschung gemäß den vereinbarten Fristen, sofern sie rechtzeitig eine abweichende zulässige Weisung zur Rückgabe oder Aufbewahrung erteilt.
Feuerwehrdaten und ausschließlich zugehörige Benutzerkonten werden spätestens sieben Tage nach dem vereinbarten Nutzungsende aus dem laufenden System gelöscht. Gemeinsame Accounts werden nur hinsichtlich der Zuordnung zu dieser Feuerwehr bereinigt. Verbleibende Sicherungskopien sind auf höchstens 90 Tage begrenzt und werden nur für Wiederherstellungszwecke verwendet. Ein separates Löschregister verhindert die erneute Freigabe gelöschter Feuerwehrdaten nach einer Wiederherstellung. Abrechnungsunterlagen und erforderliche Vertragsnachweise werden getrennt behandelt. Datenschutz-/AVV-Bestätigungen werden während der Nutzung und drei Jahre nach Nutzungsende als getrennte Vertragsnachweise aufbewahrt; bei einem konkreten Verfahren oder gesetzlichen Pflichten kann eine begründete längere Aufbewahrung erforderlich sein.